Kaution: Was du wissen musst – und wie du sie schnell zurückbekommst

Paul hat 2.400 € Kaution gezahlt. Beim Auszug hat der Vermieter 800 € abgezogen – „für Renovierung“. Paul wusste nicht: Normale Abnutzung darf nicht abgezogen werden. Er hat nicht widersprochen. Das Geld war weg. So geht es vielen. Die Kaution ist eine der größten Unsicherheiten beim Mieten. Dabei sind die Regeln klar. Du musst sie nur kennen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Gesetzlich begrenzt auf maximal drei Nettokaltmieten. Bei 600 € Kaltmiete sind das 1.800 €. Mehr darf der Vermieter nicht verlangen. Alles darüber ist unwirksam – und du kannst überzahlte Beträge zurückfordern. Bei möblierten Zimmern ist die Kaution oft niedriger: ein oder zwei Monatsmieten. Weil die Möbel dem Vermieter gehören und das Risiko anders verteilt ist.
Wichtig: Die Kaution muss auf einem separaten Mietkautionskonto angelegt werden. Nicht auf dem privaten Konto des Vermieters. Wenn der Vermieter das nicht macht, kannst du die Kaution kürzen.

Zahlung: Du musst nicht alles auf einmal zahlen
Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate zum Mietbeginn, die zweite zu Beginn des zweiten Monats, die dritte zu Beginn des dritten. Der Vermieter darf keine Einmalzahlung fordern. Wenn er es tut: Schriftlich widersprechen. Du hast das Gesetz auf deiner Seite.
Praktisch: Viele Vermieter bitten trotzdem um Einmalzahlung – „weil es einfacher ist“. Du kannst zustimmen, wenn du es dir leisten kannst. Aber du musst nicht. Gerade bei hohen Kautionen (1.500 € und mehr) entlasten Raten den Geldbeutel enorm.
Kaution-Checkliste vor dem Einzug
Höhe prüfen: Max 3 Nettokaltmieten. Ratenzahlung verlangen, wenn nötig. Nach Mietkautionskonto fragen. Übergabeprotokoll beim Einzug machen – Zustand dokumentieren. Beim Auszug: Übergabeprotokoll mit Vermieter durchgehen, Fotos von allen Räumen.
Rückzahlung: Wann bekommst du dein Geld?
Der Vermieter hat eine „angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist“. Üblich: 3 bis 6 Monate. Es gibt keine gesetzlich feste Frist – aber 6 Monate gelten als Obergrenze. Danach kannst du mahnen. Wenn der Vermieter nicht reagiert: Schriftlich Frist setzen (z.B. 14 Tage). Dann Anwalt oder Mieterschutzbund.
Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte Forderungen einbehalten: offene Miete, offene Nebenkosten, nachgewiesene Schäden. Normale Abnutzung – abgeblätterte Farbe, abgenutzte Böden – gilt nicht als Schaden. Du musst nicht renovieren, um die Kaution zurückzubekommen. Außer der Vertrag verlangt es ausdrücklich – und selbst dann gibt es Grenzen.
Abzüge vermeiden: So bereitest du den Auszug vor
Übergabeprotokoll beim Einzug. Wenn du keins bekommst: Selbst eines anfertigen, Fotos machen, dem Vermieter schicken. So hast du einen Beweis für den Zustand. Beim Auszug: Wohnung besenrein übergeben. Schäden, die du verursacht hast, melden. Nicht verstecken. Ehrlichkeit zahlt sich aus – und oft wird weniger abgezogen als befürchtet.
„Die Kaution ist dein Geld. Du hast das Recht, sie zurückzubekommen – minus berechtigter Abzüge. Wenn du die Regeln kennst, bist du im Vorteil."
– HomelyRaum
Bei Unstimmigkeiten: Schriftlich widersprechen
Paul hätte widersprechen sollen. „Renovierung“ ist oft ein Pauschalabzug – ohne Nachweis. Du kannst schriftlich fordern: Welche Schäden? Welche Kosten? Mit Rechnungen. Wenn der Vermieter nicht liefert, hast du gute Karten vor Gericht oder beim Mieterschutzbund. Viele Vermieter geben nach, wenn sie merken, dass du dich auskennst.
Frist setzen. Mahnung schreiben. Nicht warten. Nach 6 Monaten ohne Rückzahlung kannst du Zinsen fordern. Und: Die Kaution ist dein Geld. Es lohnt sich, dafür zu kämpfen.
„Bei möblierten Zimmern ist die Kaution oft geringer – und die Rückzahlung unkomplizierter. Ein Vorteil mehr für alle, die flexibel bleiben wollen."
– HomelyRaum